Seit Januar 2011 zählen dazu auch die Leistungen zur Bildung und Teilhabe an
Kinder und Jugendliche, um ihnen die Aufwendungen für die Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zu erstatten. Dazu
gehören zum Beispiel Klassenfahrten,Nachhilfeunterricht,Unterricht in
künstlerischen Fächern,Mitgliedschaft in Vereinen,Teilnahme an Kurse
oder Aktivitäten kultureller Bildung,Teilnahme an Freizeiten.
Die Teilnahme an der Lernförderung richtet sich nach dem Förderbedarf Ihres Kindes. Eine Stunde umfasst 60 Minuten. Der Umfang der Lernförderung wird in Absprache mit Schule, Eltern und uns festgelegt. Auch durch eine umfangreiche Erstberatung können wir den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes ermitteln. Die Kosten werden vom Jobcenter Dithmarschen nach Antrag übernommen. Wir haben eine Leistungsvereinbarung seit dem 01.04.2011 mit dem Jobcenter Dithmarschen geschlossen.
Die Förderung findet in fachbezogenen Mini-Gruppen von zwei bis vier Schülern statt.
So stärken wir auch das soziale Miteinander, die sprachliche
Ausdrucksfähigkeit und das Selbstvertrauen Ihres Kindes. Sollte
Einzelförderung notwendig sein so ist auch dies durchführbar.