MiZD bietet für Kinder und Jugendliche sozialpädagogische ambulante Hilfen an (§§ 27 - 35 KJHG). Es stehen kompetente und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die mit den Kindern und Jugendlichen, als auch mit dem Jugendamt vertraulich zusammenarbeiten. Die Kontaktaufnahme kann in unserem Büro geschehen oder über das zuständige